Werden Wertpapiere auf einem Sammeldepot gutgeschrieben, dann kommt es im selben Moment zu einer Vermengung mit den sonstigen vom Verwahrer verwahrten Wertpapieren. Der Käufer erhält daher nie bestimmte Stücke, sondern immer nur eine Anzahl an Wertpapieren gutgeschrieben. Es handelt sich daher bei den erworbenen Wertpapieren um eine Gattungsschuld.