Rechtsprechung

RS0129938

Zahlung der letzten BTVG-Rate erst nach Mängelbehebung: Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

Rechtssatz:

Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob121/14x
Entscheidung:
22.10.2014
Norm:
BTVG §10
ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1
ABGB §1170
KSchG §6 Abs1 Z6