Unter Differenzgeschäften sind nur solche Geschäfte zu verstehen, die nicht durch Lieferung oder Bezahlung von Waren oder Wertpapieren, sondern nur durch Zahlung der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Kurs des Erfüllungstages abgewickelt werden sollen. Ein zum Erwerb von Aktien als Tilgungsträger aufgenommener endfälliger Fremdwährungkredit ist jedoch kein einem Termingeschäft ähnliches Spekulationsgeschäft.