Die dem KMG in Bezug auf die Prospektpflicht zugrunde liegende RL 2003/71/EG (EmissionsprospektRL) erfasst (sowohl in der ursprünglichen als auch in der nunmehrigen Fassung nach der Änderung durch die RL 2010/73/EU und die RL 2010/78/EU) nur Wertpapiere. Die Prospektpflicht auch für (bloße) Veranlagungen beruht daher nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben (so schon 4 Ob 184/11d). Der einer solchen Veranlagung zugrundeliegende Prospekt unterliegt nicht der Billigung durch die Finanzmarktaufsicht.