Unter „übertragbaren Wertpapieren“ im Sinne des Kapitalmarktgesetzes sind Gattungen von Wertpapieren zu verstehen, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, wie Aktien oder Anteile an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellende Wertpapiere sowie Aktienzertifikate.