Aktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten, um zum einen deren Handelbarkeit sicherzustellen und zum anderen den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung zu gewähren. Bei ADCs (Austrian Depositary Certificates) besteht die Pflicht der Zertifikatsemittentin darin, ihre gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft und die damit verbundenen Rechte vollständig dem Zertifikatsinhaber als wirtschaftlich berechtigtem Anleger zu überbinden. Die Zertifikatsinhaber werden auf schuldrechtlicher Basis insofern den Aktionären der Gesellschaft in der Ausübung der Rechte gleichgestellt. Der Zertifikatsemittentin kommt durch die Emittierung der Zertifikate die Aufgabe einer reinen Durchgangsstation zu.