Rechtsprechung

RS0130554

Eine Klausel kann zwar nach dem Konsumentenschutz zulässig, nach dem BTVG hingegen dennoch unzulässig sein. Beispiel: Klausel, die dem Bauträger das Recht gibt, den Preis nachträglich zu erhöhen

Rechtssatz:

Eine dem § 4 Abs 3 BTVG widersprechende Klausel ist auch dann unwirksam, wenn sie nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zulässig wäre.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob93/15z
Entscheidung:
16.12.2015
Norm:
BTVG §4 Abs3
KSchG §6 Abs1 Z5