Rechtsprechung

RS0131962

Für die Frage, ob ein Sparbuch in die Verlassenschaft fällt, ist es ein starkes Indiz, wenn das Sparbuch auf den Namen des Verstorbenen identifiziert war.

Rechtssatz:

Die Identifizierung des Verstorbenen beim Bankinstitut ist ein ebenso starkes Indiz für seine Berechtigung in Bezug auf eine Spareinlage wie in sonstigen Fällen sein Besitz. Auf den Besitz (der Sparurkunde) kommt es in diesem Fall nicht an.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob64/17a; 2Ob4/18d; 2Ob101/20x; 2Ob5/21f; 8Ob120/20k
Entscheidung:
25.06.2021
Norm:
AußStrG §166 AußStrG § 166 heute AußStrG § 166 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 AußStrG § 166 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016