Die Aktiengesellschaft darf zulässigerweise erworbene eigene Aktien, die nicht die 10%-Grenze überschreiten, auch auf Dauer behalten.
Die Aktiengesellschaft darf zulässigerweise erworbene eigene Aktien, die nicht die 10%-Grenze überschreiten, auch auf Dauer behalten.
Die Aktiengesellschaft darf zulässigerweise erworbene eigene Aktien , die nicht die 10%-Grenze überschreiten, auch auf Dauer behalten.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen