Rechtsprechung

RS0133298

Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.

Rechtssatz:

Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob23/20h
Entscheidung:
02.09.2020
Norm:
BWG §103b BWG § 103b heute BWG § 103b gültig ab 16.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2010 BWG § 103b gültig von 01.11.2000 bis 15.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000