Rechtsprechung

RW0000431

Wenn bei einem PKW zwischen Produktion und Übergabe eine 32-monatige Standzeit lag, dann kann nicht mehr von einem Neuwagen gesprochen werden. Es liegt daher ein Mangel vor.

Rechtssatz:

1. Ein als Neuwagen verkaufter PKW gilt aufgrund einer 32-monatigen Standzeit zwischen Produktion und Übergabe als mangelhaft.2. Ö-Normen können unabhängig von ihrer vertraglichen Geltung im Rahmen von Gewährleistungsnormen das Maß der gewöhnlichen vorausgesetzten Eigenschaften widerspiegeln.

Gericht:
OLG Wien
Geschäftszahl:
1R86/08m
Entscheidung:
30.09.2008
Norm:
ABGB §922