Rechtsprechung

RWZ0000157

Überwachungskosten sind Erhaltungskosten, nicht Betriebskosten: Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.

Rechtssatz:

Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.

Gericht:
LG für ZRS Wien
Geschäftszahl:
40R84/10i
Entscheidung:
18.05.2010
Norm:
MRG §3 Abs2 Z1
MRG §23
MRG §24 Abs2
WGG §14 Abs1 Z7