Rechtsprechung

Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Einfamilienhauses

Vom Berufungswerber übermittelte Privatgutachten stellen zwar keine Gutachten iSd § 177 BAO dar, sind jedoch als (sonstige) Beweismittel gem § 167 Abs 2 BAO zu würdigen. Hierbei ist es gegebenenfalls auch (mit-)zuberücksichtigen, dass es sich bei den Erstellern der Privatgutachten um (fachlich einschlägige) gerichtlich beeidete Sachverständige handelt.

Gericht:
UFS
Geschäftszahl:
RV/0332-S/07
Entscheidung:
11.11.2013
Norm:
BAO § 167 Abs 2