Eine Annexzuständigkeit für deliktische Ansprüche in dem Fall, dass das Gericht für einen bestimmten, etwa vertraglichen Anspruchsgrund zuständig ist, besteht im Europäischen Zivilverfahrensrecht nicht (vgl…
Der EuGH definiert Klagen aus "unerlaubten Handlungen" als Klagen, "mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag im…