Schlagwort: Anlegerschutz FILTER AUFHEBEN
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RS0130668
Angesichts des Umstands, dass insbesondere § 25 InvFG 1993 primär dem Anlegerschutz dient, besteht kein Zweifel daran, dass das gesetzlich vorgesehene Untersagungsverfahren (§ 31 InvFG 1993) auch den Schutz der Anleger im Auge hatte, womit auch diese durch pflichtwidriges Unterlassen …
17.10.2018
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RS0114154
Sinn dieser Regelung ist es, den Unternehmen, der Börse, den Gesellschaftern und den interessierten Anlegern notwendige Informationen zu vermitteln, um auf diese Weise das Vertrauen in die Wertpapiermärkte zu stärken und durch Koordinierung der Vorschriften den Anlegerschutz gleichwertig zu gestalten.
30.08.2000
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