Der Eigentumsvorbehalt an den verkauften und dem Käufer übergebenen Sachen erlischt nicht durch die Klage des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises; er begründet nicht ein…
Wurde Vorbehaltsware des Gläubigers, welche vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des Gemeinschuldners weiterverarbeitet und verkauft worden war, erst nach Konkurseröffnung bezahlt, so liegen Absonderungsansprüche…
Ist der Absonderungsgläubiger gleichzeitig hinsichtlich der gedeckten Forderung auch ein Konkursgläubiger, so hat er die Rechte und Pflichten seiner Doppelstellung. Er darf den vollen Betrag…
Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann…
Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte sind, wenn sie bestritten werden, nicht auf den Rechtsweg zu verweisen; sie stehen der Durchführung des Verfahrens nicht entgegen.
Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte stehen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind, im Bestreitungsfalle einem Verkauf nach § 120 Abs 2 KO nicht entgegen.
Die Sicherungsübereignung gewährt dem Gläubiger im Konkursverfahren und Ausgleichsverfahren nicht einen Aussonderungsanspruch, sondern einen Absonderungsanspruch.
Aussonderungsrechte unterliegen weder dem Anmeldungszwang noch dem Prüfungsverfahren. Auf sie ist im Bestreitungsfall kein Bedacht zu nehmen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind (SZ 21/101).…