Schlagwort: Bewegliche Sache FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0018847


Die sechsmonatige (nunmehr: zweijährige; vgl § 933 Abs 1 ABGB) Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt für die Lieferung beweglicher Sachen auch dann, wenn diese dazu bestimmt sind, durch nicht mehr dem Lieferanten obliegende Tätigkeiten Bestandteile einer unbeweglichen Sache zu …

23.09.2020
WEITER LESEN

RS0009817


Ein Unternehmen ist als bewegliche Sache anzusehen. Es kann daher das Recht am Unternehmen als solches nach den für bewegliche Sachen geltenden Vorschriften durch Einräumung der Unternehmerstellung übertragen werden. Die zum Unternehmen gehörigen Einzelsachen verlieren aber nicht ihre Eigenschaft als …

24.10.1995
WEITER LESEN

RS0015823


An beweglichen Sachen wird eine Naturalteilung regelmäßig in der Weise vorgenommen, daß bestimmte Sachen dem einen oder dem anderen Teilhaber zugewiesen und geringfügige Unterschiede des Wertes durch Geld ausgeglichen werden.

23.12.1959
WEITER LESEN

RS0094825


Den Tatbestand der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) begeht, wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung …

22.05.2023
WEITER LESEN

RS0057291


Nicht nur bewegliche Gattungssachen, sondern auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückkaufsvereinbarung sein.

14.08.1996
WEITER LESEN

RS0041462


Unbehebbar ist ein Sachmangel an einer beweglichen Sache nicht nur, wenn er technisch nicht behebbar ist, sondern auch, wenn seine Behebbarkeit zwar technisch möglich ist, dies jedoch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bewerkstelligt werden kann.

25.03.2014
WEITER LESEN

RS0021692


Die Rügepflicht des Unternehmers nach § 377 HGB (nunmehr UGB) besteht nicht für Werkverträge über unbewegliche Sachen, sehr wohl aber für Werkverträge über bewegliche, körperliche Sachen. Nicht zu den beweglichen (sondern den unbeweglichen) Sachen zählen Unternehmen, Liegenschaften und Gebäude.

24.05.2005
WEITER LESEN

RS0093645


Eine fremde bewegliche Sache ist eine wirtschaftlich nicht ganz wertlose, somit eine Sache mit Tauschwert im wirtschaftlichem Sinn.

19.10.2023
WEITER LESEN

RS0021678


Der Begriff des „Werkes“ im Sinne des § 1151 ABGB ist im weiteren Sinne zu verstehen; er umfasst körperliche wie unkörperliche Erzeugnisse und Arbeitserfolge aller Art, ohne dass es dabei auf die Erfüllung irgendwelcher „Mindesterfordernisse“ ankommt. Das Werk kann sich …

15.12.2009
WEITER LESEN

RS0113879


Nach § 381 Abs 2 HGB (nunmehr UGB) ist der 4. Abschnitt des Unternehmensgesetzbuches (UGB), in dem unter anderem die Mängelrüge (§ 377 UGB) geregelt ist, nicht nur auf Kaufverträge über Waren und Wertpapiere, sondern auch auf Werkverträge über die …

17.02.2014
WEITER LESEN

RS0045278


Bei Feststellung der Höhe des Ersatzes für bei einem Unfall im Inland beschädigte bewegliche Sachen, für die sich der im Ausland wohnende Geschädigte an seinem Wohnort Ersatz beschafft, ist in der Regel auf den gemeinen Wert der Sache an jenem …

14.03.2013
WEITER LESEN

RS0132327


Die Bewertung eines Unternehmens hat einheitlich – nicht etwa durch Trennung in bewegliche und unbewegliche Sachen – zu erfolgen. Maßgeblich ist der Wert zum Schenkungszeitpunkt, der auf den Zeitpunkt des Erbanfalls aufzuwerten ist.

22.03.2018
WEITER LESEN