Schlagwort: Bewegliches Inventar FILTER AUFHEBEN

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RS0109531


Das Inventar hat gemäß § 97 AußStrG (§ 166 Abs 1 AußStrG 2005) ein genaues und vollständiges Verzeichnis alles beweglichen und unbeweglichen Vermögens, in dessen Besitz sich der Erblasser zur Zeit seines Todes befunden hat, sohin aller Aktiva zu enthalten. …

25.02.2016
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