Schlagwort: Compliance FILTER AUFHEBEN
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RS0132511
Der Tatbestand des § 309 (hier Abs 2) StGB setzt voraus, dass die (im funktionalen Zusammenhang mit der Bestechung oder Geschenkannahme stehende) Vornahme oder Unterlassung der Rechtshandlung selbst pflichtwidrig ist. Regelwidrigkeit (auch) der Vorteilsannahme aus Sicht der Bediensteten oder Beauftragten …
15.12.2020
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