Schlagwort: Diamanten (Edelsteine) FILTER AUFHEBEN
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RS0084053
Edelsteine, geschliffen oder ungeschliffen, dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von nicht gefassten Diamanten kommen daher als Eingangsabgaben nur die Einfuhrumsatzsteuer und der Außenhandelsförderungsbeitrag in Betracht (anders bei gefassten Edelsteinen, die als Schmuck zu verzollen sind).
21.05.1981
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