Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.…
Der Zwischenverwahrer haftet nach § 3 Abs 3 DepotG für das Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden (§ 1313a allgemeines bürgerliches Gesetzbuch). Für die…