Schlagwort: Drittverwahrung FILTER AUFHEBEN
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RS0117279
Die Klausel in AGB „Das Kreditinstitut haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers“ verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig. Die Klausel, nach der eine Berechtigung besteht „das aus dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags resultierende Vertragsverhältnis …
21.02.2008
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RS0117280
Der Zwischenverwahrer haftet nach § 3 Abs 3 DepotG für das Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden (§ 1313a allgemeines bürgerliches Gesetzbuch). Für die Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Drittverwahrers bleibt er auch dann verantwortlich, wenn …
21.12.2005
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