Schlagwort: Einschluss FILTER AUFHEBEN
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RS0026645
Eine vertragsmäßige Haftung des Sachverständigen gemäß den §§ 1299 und 1300 ABGB besteht grundsätzlich nur gegenüber demjenigen, der das Gutachten bestellte, nicht aber auch gegenüber einem Dritten, der dieses Gutachten verwendete. Von diesem Grundsatz gibt es mehrere Ausnahmen, etwa dann, …
25.04.2023
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