Schlagwort: Ersitzung eines Superädifikats

RS0106410

OGH - 20.11.1996 - 3Ob2277/96s; ...
Das Superädifikat zählt zu den beweglichen Sachen. Eine Ersitzung findet daher nach Ablauf einer Frist von drei Jahren statt.
BEREICHE: Bauwesen
KATEGORIEN: Rechtsprechung