Schlagwort: Erstgutachten FILTER AUFHEBEN
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RS0114127
Die Widerlegung eines falschen Gutachtens kann nur wiederum durch ein Gutachten erfolgen, im Fall, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, nur durch ein Privatgutachten, welche Maßnahme zur Schadensabwehr jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet ist, der Gefahr einer Strafverfolgung zu begegnen.
RS0097395
Ein zweiter Sachverständiger ist im Strafverfahren nur ausnahmsweise bei besonderer Schwierigkeit der Beobachtung oder Begutachtung, oder bei Mangelhaftigkeit des bereits vorliegenden Gutachtens, beizuziehen.
RG0000144
Während des Verfahrens eingeholte Privatgutachten (zum Zwecke der Überprüfung vorliegender Gerichtsgutachten) sind nur in Ausnahmefällen ersatzfähig.
RS0120023
Widersprüche zwischen den Gutachten zweier Sachverständiger sind zunächst durch deren nochmalige Vernehmung zu beseitigen. Ein drittes Gutachten aus demselben Fachgebiet ist erst nach erfolglos gebliebenem Verbesserungsversuch einzuholen. Dies gilt dann nicht, wenn sich die Notwendigkeit der Einholung des zweiten Gutachtens …
RS0118421
Die Beiziehung eines Privatgutachters ist dem Gesetz fremd. Die Auswahl der Sachverständigen kommt ausschließlich dem Gericht zu. Wird ein Privatgutachten zum Akt genommen, kann auch nur dessen Befund zu erheblichen Bedenken iS der Z 5a Anlass geben. Da nämlich das …