Die Vermögensinteressen des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren werden vom Schutzzweck der Normen, die der zur Bewertung des Exekutionsobjekts gerichtlich bestellte Sachverständige zu beachten hat, erfasst.
Eine gerichtliche Festsetzung des Schätzwertes mittels Beschluss sieht das Gesetz ebensowenig vor wie ein Anfechtungsrecht der Beteiligten; die Parteien des Exekutionsverfahrens können den Schätzwert daher…
Die Erteilung des Zuschlages bei einer Mobiliarversteigerung kann nicht mit Rekurs angefochten werden (so schon SZ 27/92). Auch eine Beschwerde nach § 68 EO kommt…