Der Rechtssatz RS0028857 beschäftigt sich mit der Frage der Haftung für Personen, deren man sich bei Vermittlung und beim Abschluss von Verträgen bedient. Das Verhalten…
Die allgemeine Beratung über "steuerliche Aspekte" einer Geldanlage oder in "Fragen zu den steuerlichen Gesichtspunkten" fällt nicht unter den Begriff "Erteilung einschlägiger Auskünfte". Derartige einschlägige…
Tätigkeiten, welche Wirtschaftstreuhändern vorbehalten sind, dürfen keinesfalls auf Grund einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden und sind somit den gewerblichen Vermögensberatern verboten.
Eine sachgemäße, den Bedürfnissen der Kunden gerecht werdende Ausübung des Gewerbes eines Vermögensberaters ist nur dann möglich, wenn dabei alle für die Beurteilung der Folgen…
Eine Beratungstätigkeit, die sich über die steuerlichen Aspekte bestimmter Anlageformen und Beteiligungsformen hinaus auf allgemeine steuerrechtliche Fragen unter Berücksichtigung (ua) des sonstigen Vermögens, der Einnahmen,…
Die Beratung oder Auskunftserteilung eines gewerblichen Vermögensberaters darf nicht (praktisch) die beratende Tätigkeit einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Gericht oder anderen Behörden befugten Personen ersetzen…