Schlagwort: Gewerblicher Vermögensberater FILTER AUFHEBEN
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RS0028857
Der Rechtssatz RS0028857 beschäftigt sich mit der Frage der Haftung für Personen, deren man sich bei Vermittlung und beim Abschluss von Verträgen bedient. Das Verhalten eines (auch) selbständigen Beraters ist einem Finanzdienstleister (zB Bank, Versicherungsmakler, Vermögensberater) iSd § 1313a ABGB …
RS0049562
Die allgemeine Beratung über „steuerliche Aspekte“ einer Geldanlage oder in „Fragen zu den steuerlichen Gesichtspunkten“ fällt nicht unter den Begriff „Erteilung einschlägiger Auskünfte“. Derartige einschlägige Auskünfte sind gewerblichen Vermögensberatern nicht erlaubt, weil sie den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten sind. Die allgemeine Beratung …
RS0060473
Tätigkeiten, welche Wirtschaftstreuhändern vorbehalten sind, dürfen keinesfalls auf Grund einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden und sind somit den gewerblichen Vermögensberatern verboten.
RS0082693
Eine sachgemäße, den Bedürfnissen der Kunden gerecht werdende Ausübung des Gewerbes eines Vermögensberaters ist nur dann möglich, wenn dabei alle für die Beurteilung der Folgen einer bestimmten Geldanlage maßgebenden Gesichtspunkten so weit aufgezeigt werden, dass sich der Kunde ein Bild …
RS0082702
Eine Beratungstätigkeit, die sich über die steuerlichen Aspekte bestimmter Anlageformen und Beteiligungsformen hinaus auf allgemeine steuerrechtliche Fragen unter Berücksichtigung (ua) des sonstigen Vermögens, der Einnahmen, Ausgaben, Abschreibekosten oder anderer Umstände erstreckt, die für die steuerrechtliche Stellung des Kunden von Bedeutung …
RS0049534
Die Beratung oder Auskunftserteilung eines gewerblichen Vermögensberaters darf nicht (praktisch) die beratende Tätigkeit einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Gericht oder anderen Behörden befugten Personen ersetzen und nicht so weitgehend und so geartet sein, dass damit im Ergebnis eine Aufgabe berufsmäßiger …