Schlagwort: Gutachtensergänzung FILTER AUFHEBEN
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RS0114626
Wenn das Gericht das Gutachten durch den Sachverständigen ergänzen lässt, dann muss es den Parteien die Gelegenheit geben, auch zum Ergänzungsgutachten Stellung zu nehmen beziehungsweise an den Sachverständigen entsprechende Fragen zu richten.
RS0040588
Das Gericht hat, wenn es ein Sachverständigengutachten für ungenügend erachtet, ein neues Gutachten durch einen anderen Sachverständigen einzuholen. Es ist aber nicht gehalten, das ungenügend erscheinende Gutachten ergänzen zu lassen oder Widersprüche zwischen diesem und dem neuen Gutachten aufklären zu …
RS0040376
Sowohl das Gericht, als auch die Parteien haben das Recht, eine Ergänzung des Gutachtens oder dessen mündliche Erörterung zu verlangen. Die Parteien sind dabei zwar nicht verpflichtet, einen konkreten Fragenkatalog anzuführen, es muss aber angegeben werden, welche Aufklärungen beziehungsweise Erläuterungen …