Der Sachverständige haftet einem Dritten dann für ein falsches Gutachten, wenn der Besteller des Gutachtens – für den Sachverständigen erkennbar – auch die Interessen des…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Ein Sachverständiger hat jene Kenntnisse zu vertreten, die dem Leistungsstandard der jeweiligen Berufsgruppe entsprechen. Aufgrund des objektiven Verschuldensmaßstabs hat der Sachverständige daher für die typischen…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Die "Sachverständigenhaftung" nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Der Sachverständige haftet gegenüber den Parteien des Verfahrens, wenn er schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt. Der Anspruch wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass aufgrund des…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Keine Haftung des Sachverständigen besteht dann, wenn sich aus dem Gutachten im Zusammenhang mit den Erklärungen des Sachverständigen ergibt, dass das Gutachten auf unverlässliche Grundlagen…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung