Schlagwort: Haftung des Vermieters für Baumängel FILTER AUFHEBEN
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RS0021300
Der Vermieter haftet dem Mieter für Schäden aus einem Deckeneinsturz nur dann, wenn eine Gefahr nach objektivem Maßstab erkennbar war, wenn also Anzeichen vorlagen, die ein Baugebrechen vermuten lassen. Diese Verpflichtung darf aber nicht überspannt werden. Wenn daher ein vorhandener …
12.01.1983
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