Das Inventar wird nur für die Zwecke des Verlassenschaftsverfahrens vorgenommen und hat keine darüber hinausgehenden Wirkungen. Den Parteien bleibt es vielmehr vorbehalten, strittige Fragen in…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Der Gerichtskommissär darf zur Errichtung des Inventars im Verlassenschaftsverfahren Sachverständige beiziehen. Die Bestellung des Sachverständigen und die Erteilung von Aufträgen an diesen erfordern somit keinen…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Gegenstände, die sich zuletzt im Besitz des Verstorbenen befunden haben, sind grundsätzlich in das Inventar aufzunehmen. Dabei definiert das Außerstreitgesetz keinen eigenständigen Besitzbegriff, sodass von…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Das Inventar hat ein genaues und vollständiges Verzeichnis allen beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das sich zum Todeszeitpunkt im Besitz des Verstorbenen befunden hat, somit aller…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Das Gericht kann im Verlassenschaftsverfahren nur darüber entscheiden, ob eine Sache in das Inventar aufgenommen oder ausgeschieden wird, nicht jedoch darüber, ob die Sache als…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung