Schlagwort: Irrtum über Erstzulassung FILTER AUFHEBEN
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RS0016203
Ein Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ist mangels weiterer Umstände (wie etwa Modellwechsel) nicht wesentlich und berechtigt daher irrtumsrechtlich alleine nicht zur Rückabwicklung.
27.01.1993
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