Schlagwort: Konkursmasse FILTER AUFHEBEN
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RS0079650
Mit den Begriffen „Konkursware“ oder „Konkursabverkauf“ verbindet das Publikum regelmäßig die Vorstellung eines Verkaufs der Masse durch den Masseverwalter. Das Publikum wird daher vor allem dann getäuscht, wenn die Ware nicht (mehr) der Verfügung des Masseverwalters unterliegt, sondern durch die …
RS0079639
Wird in einer Werbung behauptet, Waren würden aus einer Konkursmasse stammen, obwohl sie mittlerweile nicht mehr zur Konkursmasse gehören, dann verschafft sich der Unternehmer dadurch regelmäßig einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung, weil das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrungsgemäß die Erwartung eines …
RS0065421
Der Masseverwalter unterliegt bei der Verwertung der Konkursmasse grundsätzlich den Bestimmungen des lauteren Wettbewerbs.
RS0079643
Erfolgt die Veräußerung einer Konkursware derart, dass sie in einem mehr oder weniger engen und kaum kontrollierbaren Zusammenhang mit anderen Waren verkauft wird, die nicht aus einem Konkurs stammen, sodass auf diese Weise der Werbeeffekt des Verkaufs der „Konkursware“ für …
RS0061197
Wenn ein „Konkursabverkauf“ angekündigt wird, die angebotenen Waren aber tatsächlich nicht aus Konkursmassen oder gerichtlichen Versteigerungen stammen, dann kann Unterlassung wegen irreführender Werbung begehrt werden.