Schlagwort: Meistbot FILTER AUFHEBEN
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RS0003109
Das Meistbot ist jenes Entgelt, gegen das dem Ersteher bei dem vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäft die versteigerte Sache überlassen wird. Es entspricht dem Preis beim bürgerlich-rechtlichen Kauf. Auch das Meistbot fällt daher unter § 333 erster Satz ABGB.
RS0050034
Im Meistbotsverteilungsverfahren wird über Teilnahmeansprüche entschieden.
RS0125583
Der Zweck der Individualverständigung des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers nach § 272 Abs 2 EO liegt nicht nur darin, diesen die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins und Versteigerungsorts Vollzugsbeschwerde zu erheben, sondern auch darin, dass sie …
RS0126409
War das Meistbot des zweiten säumigen Erstehers höher als das des ersten, haftet dieser nur für die Differenz des eigenen Meistbots zum letztlich erzielten Betrag, und zwar solidarisch mit dem zweiten säumigen Ersteher.
RS0001247
Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig.