Schlagwort: Mitvermietete Einrichtungsgegenstände FILTER AUFHEBEN
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RS0069840
Unter der Pauschalierung eines Mietzinses versteht man in der Regel, dass seine Komponenten (Hauptmietzins, Betriebskosten, angemessenes Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen des Vermieters etc) in einem Betrag zusammengefasst werden. Die Einbeziehung aller Abgaben, insbesondere der Umsatzsteuer, in den …
RS0113837
Der Vermieter kann auch jene Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen, die auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfällt. Die Umsatzsteuer ist dabei nach dem Normalsteuersatz von 20 % zu bemessen. Wird ein Pauschalmietzins vereinbart, der auch den Hauptmietzins und Betriebskosten …
RS0117878
Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Dies ist dahin zu verstehen, dass eine Vereinbarung vorliegen muss, nach der für bestimmte Einrichtungsgegenstände neben dem Hauptmietzins ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen ist. …
RWZ0000175
Bei der ausdrücklichen Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen ist es nicht erforderlich, den Betrag, der auf die Möbelmiete entfällt, ziffermäßig anzuführen, zumal dieser ohnehin der Angemessenheitsüberprüfung unterliegt. Vorliegen muss lediglich eine Vereinbarung, wonach für bestimmte, nicht bloß als Zubehör zur Wohnung geltende …
RS0117864
Die Berechnung des angemessenen Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten Vertragsdauer verlangt werden.
RS0117877
§ 25 MRG erlaubt die Vereinbarung eines zum Hauptmietzins hinzuzuschlagenden angemessenen Entgelts, wenn der Vermieter dem Mieter Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt. Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem …