Verwendung eines Einfamilienhauses als Geschäftsraum: Wird ein Einfamilienhaus zu geschäftlichen Zwecken vermietet und in der Folge vom Mieter teilweise als Wohnung, überwiegend aber als Geschäftsraum…
MRG-Anwendung auch bei Barockschloss: Das MRG umfaßt jede Raummiete zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, also auch die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten in einem ursprünglich…
Dachbodenausbau: Die von der Rechtsprechung zu § 23 Abs 1 MG erzielten Ergebnisse (MietSlg 24413, 26344) können auch bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung des §…
analoge MRG-Anwendung auf Superädifikat: Für eine analoge Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG auf ein Superädifikat, das seinem Charakter nach nicht auf Dauer errichtet wird, reicht…
analoge MRG-Anwendung auf Bestandverhältnis eines Grundstücks: Die Inbestandgabe eines unbebauten Grundstückes zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle mit Servicestation begründet ein Mietverhältnis, auf das die…
Verkehrsunternehmen: Verkehrsunternehmen sind bei der Beurteilung des Geltungsbereiches des MRG den anderen in dieser Gesetzesstelle genannten Unternehmen gleichgestellt. Die Vermietung erfolgt nur dann im Rahmen…
Dienstwohnung: Durch § 1 Abs 2 Z 2 MRG ist der Anwendungsbereich der Kündigungsschutzvorschriften für die dort genannten Bestandobjekte deutlich enger gezogen worden, als dies…
Keine Kündigungsbeschränkungen für Geschäftsgrundstücke: Geschäftlich nur als solche genutzte Grundstücke sollen den Kündigungsbeschränkungen nicht mehr unterliegen, sodass die generelle Einbeziehung zu geschäftlicher Nutzung vereinbarter Mieten…
MRG-Anwendung auf Beständvertrag über Superädifikat: Den Bestimmungen des MRG unterliegt der Bestandvertrag über ein Grundstück, auf dem sich ein mit Zustimmung des Grundeigentümers vom Vormieter…
Wohnungsbegriff: Der Wohnungsbegriff des MRG deckt sich - abgesehen von der Einschränkung des Anwendungsbereiches des MRG auf die Raummiete (siehe Würth - Zingher, MRG 3.…
MRG umfasst nur Raummiete: Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr…
Einheitlicher Mietvertrag hinsichtlich verschiedenartiger Räume: Wenn Räume, auf die das Mietengesetz anzuwenden ist, zusammen mit mieterschutzfreien Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet werden, kann der…
Belassung des Mieters in Dienstwohnung: Daraus, dass die klagende Partei die Erstbeklagte in der Wohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses jahrelang beließ, lässt sich noch nicht…
In Wohnungen ausgeübte Berufe: Bei Berufen - wie denen des Realitätenvermittlers, Rechtsanwaltes oder Arztes - die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur…
Qualifikation von Geschäftsräumen nach Zweck: Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach…
Errichtung eines Gebäudes ohne Bewilligung: Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung neu errichtet beziehungsweise geschaffen, so ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des…
Abgrenzung Hauptmiete und Untermiete bei Eigentumswohnung: Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Hauptmiete und Untermiete im § 2 MRG sind so allgemein, daß sie trotz der…
Zweifamilienhaus: Unter einem Zweifamilienhaus ist ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohnungen, unter einem Einfamilienhaus ein Wohnhaus mit nur einer selbständigen Wohnung zu verstehen.
Gemeinsame Wasserabnahmestelle und Klosett schließt Wohneinheit nicht zusammen: Daß mehrere Wohnungen über keine Wasserabnahmestelle und über kein Klosett im Inneren, sondern nur über eine gemeinsame…