Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes,…
Die Bindungswirkung (§ 42 Abs 3 JN) einer formell rechtskräftigen Entscheidung über eine Prozeßeinrede setzt auch die Nämlichkeit des der Entscheidung über die Prozeßvoraussetzung zugrundeliegenden…
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit - ebenso wie jenes der Rechtskraft - erst dann vor, wenn nicht nur die Identität…