Der gesetzliche Ausschluss der Haftung für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht nach § 3 Abs 1 Satz 2 FMBAG gilt auch für Schäden,…
Der Prüfbericht der Österreichischen Nationalbank ist keine öffentliche Urkunde iSd § 292 ZPO. Dieser dient als (etwa nach Parteiengehör) erforderlichenfalls zu ergänzende Sachverhaltsgrundlage für etwaige…
Die Österreichische Nationalbank übt, soweit sie mit der Durchführung des Devisengesetz und der dort geregelten Devisenbewirtschaftung und Goldbewirtschaftung - als Angelegenheit des Geldwesens im Sinn…