Schlagwort: Risikoklasse von Finanzprodukten FILTER AUFHEBEN
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Gemäß § 41 Abs. 2 WAG 2007 müssen sich schon dem Wortlaut dieser Bestimmung nach („deutlich auf etwaige damit einhergehende Risiken“) und nach ihrem Zweck als Schutzbestimmung für Anleger die Informationen über die mit möglichen Vorteilen einhergehenden Risiken auf das …
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Die Übergabe eines auf das konkrete Produkt abgestellten Risikohinweises, in dem auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hingewiesen wird, ändert nichts an dem Umstand, dass die Vermittlung des Kaufes von Wertpapieren einer höheren als der vom Kunden angegebenen Risikoklasse …
RS0025993
Die stille Beteiligung an einem Unternehmen ist in aller Regel ein risikoträchtiges Geschäft, so dass eine Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstitutes nur in Ausnahmefällen anzuerkennen ist, so etwa, wenn es die tatsächlichen Verhältnisses des Unternehmens gekannt hat oder im Falle der …
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Die Wendung „Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich“ in § 44 WAG 2007 lässt schon dem Wortlaut nach keinen Raum für die Ansicht, der Kunde könne bei einer höheren Einstufung seiner „Kenntnisse“ oder seiner „Erfahrungen“ in …