RS0086332OGH - 23.08.1984 - 13Os33/75; ... Der gemeine Wert ist in der Regel dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu bezahlende (Marktpreis) Preis gleichzusetzen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse des Käufers bleiben dabei außer… BEREICHE: Pretiosen, Uhren & ModeschmuckKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN