Auch der sachverständige Zeuge unterscheidet sich vom gewöhnlichen Zeugen nur durch seine besondere Sachkunde, die seine Bestellung zum Sachverständigen erlauben würde, aber nicht durch das…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden, auch wenn es sich um sachverständige Zeugen handelt (vgl auch insb [T1] des Rechtssatzes).
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Die Bestellung von Zeugen als Sachverständige ist grundsätzlich zu vermeiden. Gegebenenfalls kommt die Beiziehung eines zweiten Sachverständigen in Frage, wenn der erste auch als Zeuge…
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