Schlagwort: Sachverständigenbeweis FILTER AUFHEBEN
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RS0040363
Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht.
RS0040636
Privatgutachten ist allenfalls der Rang von Privaturkunden zu geben, da sie nicht als Sachverständigenbeweis im Sinne des §§ 351 ff ZPO herangezogen werden können.
RI0000064
Ein von Amts wegen angeordneter Sachverständigenbeweis ist ohne Kostenvorschuss der Parteien aufzunehmen.
RS0006282
„1. Die zivilprozessualen Vorschriften über den Sachverständigenbeweis gelten auch im Außerstreitverfahren. 2. Privatgutachten sind auch hier nicht geeignet, für sich allein die Entscheidung zu stützen. 3. Privatgutachten unterliegen jedoch keinem Verwertungsverbot. 4. Im Außerstreitverfahren ist die Vernehmung des Privatgutachtenverfassers zu …
RS0040063
Wenn die erste Instanz den Sachverständigenbeweis durchführt und darauf gestützt eine Tatsache feststellt, das Berufungsgericht jedoch „auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung“ eine gegenteilige Feststellung trifft, liegt ein Verfahrensmangel vor, da Beweiswiederholung angezeigt gewesen wäre.