Schlagwort: Sorgfaltspflichten FILTER AUFHEBEN
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RS0124492
Eine Aufklärung über das Veruntreuungsrisiko, das letztlich jeder Fremdveranlagung immanent ist, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen. Über das Bonitätsrisiko muss nicht bei jeder Anlage, wohl aber etwa bei Unternehmensanleihen aufgeklärt werden.
2010/17/0111
Der Wertpapierdienstleister hat die Übereinstimmung der angebotenen Leistung mit der vom Kunden bekanntgegebenen Risikobereitschaft und seinen Anlagezielen zu prüfen. Die Vermittlung von Wertpapieren, die einer höheren Risikolasse angehören als vom Kunden angegeben, stellt dabei einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten dar, …
Ra 2015/02/0172
Informationen über Risiken für Anleger müssen sich auf das konkrete Finanzinstrument oder die konkrete Wertpapierdienstleistung beziehen. Allgemeine Risikohinweise sind nicht geeignet, Kunden über Risiken konkreter Produkte zu informieren. Werden nur die möglichen Vorteile eines Anlageproduktes hervorgehoben, so entspricht dies nicht …
RS0119752
Der Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten von Banken ergibt sich jeweils im Einzelfall in Abhängigkeit vom Kunden, insbesondere von dessen Professionalität, sowie vom ins Auge gefassten Anlageobjekt. Der Umfang der Aufklärungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Beratung …
RS0120784
Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so ergibt sich sein Schaden nach dem Verkauf der Wertpapiere aus der Gegenüberstellung des Erwerbspreises zuzüglich der Erwerbskosten und des Veräußerungspreises. Die Entwicklung einer hypothetischen …
RS0127117
Das reine Depotgeschäft, bei dem die Bank ausschließlich die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren übernimmt, ist keine Dienstleistung, die den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapieraufsichtsgesetzes unterliegt. Als Verwalterin fremden Vermögens hat allerdings auch eine (bloße) Depotbank die Pflicht, die Interessen des Auftraggebers …
RS0026135
An die Sorgfaltspflichten einer Bank ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass die Bank über spezifisches Fachwissen im Wertpapierhandel verfügt, aber auch darauf, dass sie ihn bei Abschluss und Durchführung solcher Geschäfte umfassend berät. Der Umfang …
RS0120785
Wenn der Anleger erkennt, dass er nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben hat, dann kann ihm ein anschließender Verkauf oder ein Behalten der Wertpapiere nur in besonderen Fallkonstellationen als Mitverschulden angelastet werden. Dies kann etwa dann der Fall …
RS0129755
IBAN und BIC bilden zusammen den nach dem Zahlungsdienstegesetz maßgeblichen Kundenidentifikator. Der Zahlungsdienstleiter (die Bank) hat einen Zahlungsauftrag ausschließlich auf Basis des Kundenidentifikators durchzuführen und darf weitergehende Angaben ignorieren. Der Zahlungsdienstleister hat lediglich eine sogenannte Kohärenzprüfung anhand den in der …
RS0106373
Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Auch eine Vielzahl von Geschädigten ändert nichts daran, dass die Frage, wie weit jeweils die Aufklärungspflichten gehen, dennoch auch dabei stets von den ganz konkreten Umständen des Einzelfalls …
RS0023597
Eine Bank ist grundsätzlich verpflichtet, die diskrete Auszahlung hoher Geldbeträge zu ermöglichen und Gefahrenquellen für den Kunden auszuschalten.
RS0086598
Bei einer Bankgarantie muss die Bank als Garantin den Begünstigten grundsätzlich auf eine nicht entsprechende (etwa zwar frist-, aber nicht formgerechte) Abruferklärung hinweisen, um ihm eine Verbesserung zu ermöglichen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dieser dadurch noch die Möglichkeit hätte, …