Schlagwort: Sparurkunde FILTER AUFHEBEN

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2013/17/0242


Der Begriff der „Spareinlage“ ist enger als jener der „Einlage“. Spareinlagen sind bestimmte Arten von Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen. Erforderlich ist jedenfalls die Ausfolgung einer Sparurkunde. Aktivsalden auf Kontokorrentkonten sind daher keine Spareinlagen.

29.11.2013
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RS0011186


Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen.

03.05.2018
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RS0011296


Der Einleger eines Sparbuchs hat ein Auskunftsrecht über den aktuellen Kontostand und die Kontobewegungen. Zwar ist eine Auskunftserteilung durch die Bank grundsätzlich an die Vorlage des Sparbuches gebunden. Wenn die Bank allerdings feststellen kann, dass in dem Zeitpunkt bzw in …

21.05.1992
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