Schlagwort: Treuhänder FILTER AUFHEBEN
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RS0010472
Derjenige, auf dessen Konto ein bestimmter Geldbetrag mit dem übereinstimmenden Auftrag zweier Vertragspartner überwiesen wurde, diesen Betrag zu verwenden, ist offener Treuhänder beider Vertragspartner. Er hat der Treuhandverpflichtung sorgfältig nachzukommen und darf daher spätere Dispositionen lediglich eines Treugebers, die dem …
RS0010459
Ein Treuhänder darf sich darauf verlassen, dass der Kreditwerber den Treugeber (die Bank) wahrheitsgemäß und, soweit es seine Interessen erforderten, vollständig informiert hat.
RS0019277
Die Übergabe des Kreditbetrags kann nicht nur an den Schuldner selbst, sondern auch mittelbar dadurch erfolgen, dass die Bank die Kreditsumme vereinbarungsgemäß an einen Dritten, wie beispielsweise einen Treuhänder, überweist. Dem Dritten wird aber grundsätzlich kein Recht auf Zahlung eingeräumt.
RS0010423
Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass der Zinsenlauf bei einem Kredit schon mit der Übergabe der Kreditsumme an den Treuhänder und nicht erst mit Auszahlung an den anderen Vertragspartner beginnt.
RS0010421
Treten im Falle einer mehrseitigen Treuhand die Bedingungen für die Ausfolgung des treuhändig verwalteten Geldbetrages an die Darlehensnehmer nicht ein, ist der Treuhänder selbst ohne weitere Aufforderung zur Rücküberweisung des Betrages an die Bank verpflichtet.
RS0027900
Bei einem kreditfinanzierten Liegenschaftserwerb steht dem Darlehensnehmer nach Veruntreuung der Darlehenssumme durch den Treuhänder kein neuerlicher Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bank vereinbarungsgemäß auf das Anderkonto des Treuhänders gezahlt hatte und somit die …
RS0104573
Bei einer mehrseitigen offenen Treuhandschaft zum Zwecke der Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages hat der Treuhänder für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich übernommenen Aufgaben einzustehen. Der Inhalt der Treuhandschaft richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und der Parteienabsicht. Als mehrseitiger Treuhänder hat …
RS0010471
Originär verfügungsberechtigt über ein Bankkonto ist nur der Kontoinhaber selbst. Verwaltet er auf seinem Bankkonto Fremdgeld, ist er nicht Bevollmächtigter, sondern Treuhänder der Person(en), zu deren Gunsten er das Geld verwaltet. Verwaltet er das Geld zugunsten mehrerer Personen, deren Interessen …
RS0032996
Bei einem offenen Treuhandkonto darf die Bank mit persönlichen Forderungen gegen den Treuhänder nicht gegen Forderungen aus dem Konto aufrechnen. Die Offenlegung hat nämlich gerade den Sinn, die Bank darauf aufmerksam zu machen, dass es sich in Wahrheit um fremdes …
RS0010450
Bei der Treuhandschaft ist Kontoinhaber lediglich der Treuhänder. Dieser ist der Bank gegenüber alleine voll berechtigt. Mit dem Treugeber steht die Bank dagegen in keiner Geschäftsbeziehung. Dieser hat keine Verfügungsberechtigung über das Konto. Lediglich der Treugeber könnte gegen den Treuhänder …
RS0010478
Die Treuhandnatur eines Bankkontos kann sich aus der ausdrücklichen Bezeichnung als Treuhandkonto, aber auch aus Bezeichnungen wie Sonderkonto udgl. ergeben, wenn die weiteren Umstände der Kontoeröffnung dafür sprechen. Die Rechtsnatur des Treuhandkontos wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Treugut …
RS0107335
Ist der Treuhänder aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen nicht in der Lage, alle treuhändig übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, dann muss er in Abwägung der Interessen der Treugeber entscheiden, inwieweit er die Treuhandaufträge erfüllt. Wendet er dabei entsprechende Sorgfalt …