Schlagwort: Unbefangenheit des Sachverständigen FILTER AUFHEBEN
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RS0098211
Von einer Befangenheit kann nur dann gesprochen werden, wenn der Sachverständige nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an die Sache herantritt.
RS0040656
Die ständige oder häufige Abgabe von Gutachten gegen Bezahlung für eine Partei des Verwaltungsverfahrens ist geeignet, einen privaten Sachverständigen als befangen im Sinn des § 53 Abs 1 AVG erscheinen zu lassen.
RW0000067
Das Gutachten eines ausgeschlossenen oder auch eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen darf als Prozessstoff nicht berücksichtigt werden. Der Sachverständige hat keinen Gebührenanspruch, weil seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben und sein Gutachten völlig unbrauchbar ist, sodass eine Erfüllung des gerichtlichen …
RS0130224
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters. Eine solche kann auch nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass der Sachverständige diesbezüglich keine Befangenheitsanzeige …
RS0124312
Der Sachverständige haftet den Prozessparteien für Schäden, die durch ein wenn auch letztlich nicht der Entscheidung des Gerichts zu Grunde gelegtes Gutachten entstehen, das sich im Laufe des Verfahrens als unrichtig und mangelhaft herausstellt und daher der Entscheidung nicht zu …