Schlagwort: Unbewegliches Inventar FILTER AUFHEBEN
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RS0009823
Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.
RS0009943
Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen regelmäßig der fortdauernden Benützung der Wohnung. Die dadurch bewirkte objektivierte Zweckwidmung führt regelmäßig dazu, dass sie als Zubehör (§ 294 ABGB) zu qualifizieren sind. Bei der Abgrenzung im Einzelfall ist jedoch Vorsicht geboten …
RS0009825
Zubehör teilt nur im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache, sodass im Zweifel die rechtsgeschäftliche Verfügung über die Hauptsache auch das Zubehör umfasst.
RS0009869
Demontage und Abtransport bereits eingebauter Gegenstände hebt deren Zubehöreigenschaft zu einem Bauwerk 1.) nicht auf und 2.) begründet eine solche unerlaubte und daher rechtswidrige Handlung einen Schadenersatzanspruch. Ein solcher betrifft aber nicht Gegenstände, die der Unternehmer noch gar nicht eingebaut, …
RS0009907
Sachen, die in ein Gebäude in der Absicht eingebaut worden sind, diesem fortdauernd zu dienen, stehen zum Gebäude im Verhältnis einer Nebensache. Stehen aber vereinigte Sachen im Verhältnis von Haupt- und Nebensache zueinander, so wächst das Eigentum an der Nebensache …