Schlagwort: Untersuchungspflicht FILTER AUFHEBEN
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RS0021982
Die Untersuchungspflicht des Reparaturunternehmers geht nicht so weit, dass er das zu reparierende Fahrzeugteil, wie zB das Getriebe, nach Feststellung und Behebung jenes mangelhaften Teiles, der die Ursache für den Reparaturauftrag war, auch in einem anderen Teilbereich auf das Vorliegen …
15.06.1976
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