Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Die Veräußerung der versicherten Sache bewirkt das Ausscheiden des bisherigen Versicherungsnehmers aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis. Durch die Veräußerung der (bisherigen) Zahnarztordinationseinrichtung und eine Standortverlegung der…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll.…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung