Schlagwort: Verwahrer FILTER AUFHEBEN
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RS0008963
Tritt bei einer hinterlegten Sache während der Zeit der Verwahrung eine Beschädigung oder ein Verlust ein, dann obliegt dem Verwahrer der Beweis, für das fremde Eigentum sorgfältig gesorgt zu haben. Er muss daher nachweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten …
RS0129878
Werden Wertpapiere auf einem Sammeldepot gutgeschrieben, dann kommt es im selben Moment zu einer Vermengung mit den sonstigen vom Verwahrer verwahrten Wertpapieren. Der Käufer erhält daher nie bestimmte Stücke, sondern immer nur eine Anzahl an Wertpapieren gutgeschrieben. Es handelt sich …
RS0012049
Für die Frage, ob der Verwahrer den übergebenen Gegenstand selbst oder aber bloß die gleiche Menge der gleichen Gattung zurückgeben muss, kommt es nicht auf die Vermengung der erlegten Sachen (bspw Geld) mit eigenen Sachen des Verwahrers an, sondern auf …
RS0011179
Sparkasseneinlagen sind unregelmäßige Verwahrungsverträge. Dies bedeutet, dass die Einlage in das Eigentum der Bank übergeht. Der Einleger ist daher nicht Eigentümer des Geldes, sondern hat lediglich ein Rückforderungsrecht gegen das Kreditinstitut.
RS0094717
Ein Verwahrer macht sich wegen Hehlerei strafbar, sobald er weiß, dass die Sachen, die er verwahrt, aus einem Vermögensdelikt (zB Diebstahl) stammen.
RS0018971
Der Verwahrer ist kraft seiner Vertrauensstellung verpflichtet, den Hinterleger unverzüglich von Beschädigungen der hinterlegten Sache durch Dritte zu verständigen und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
RS0018964
Der Verwahrer hat die hinterlegte Sache in der Regel nur an den Hinterleger zurückzugeben. Wenn jedoch Gegenstand des Verwahrungsvertrages eine Sache ist, die nicht dem Hinterleger gehört, dann kann den Verwahrer auch die Verpflichtung treffen, die hinterlegte Sache dem Eigentümer …
RS0019017
Da auch eine fremde, nicht dem Hinterleger gehörende Sache Gegenstand eines Verwahrungsvertrags sein kann, kann es passieren, dass sowohl der Hinterleger als auch der Eigentümer vom Verwahrer die Ausfolgung der Sache verlangen. In dieser Situation kann der Verwahrer die Sache …
RS0019022
Bei der Verwahrung richten sich die Sorgfaltspflichten des Verwahrers nach der Parteienvereinbarung und nach der Art der verwahrten Sache; ohne besondere Vereinbarung muss der Verwahrer die ihm anvertraute Sache jedenfalls so sorgfältig aufbewahren, dass sie weder Schaden erleidet, noch gestohlen …