Schlagwort: Vorschuss auf Schadensbehebungskosten FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Einträge:
RS0108906
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eigenes Kapital zur Schadensbehebung einzusetzen, sodass ihm ein – zweckgebundener und verrechenbarer, bei Zweckverfehlung auch rückforderbarer – Vorschuss zuzusprechen ist (bspw für Kosten einer Sanierung). Den Geschädigten trifft aber eine Rechenschafts‑ bzw Rechnungslegungspflicht über die …
23.10.1997
WEITER LESEN